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Beratungssystem![]() Das ist der Mieterverein
Der Mieterverein vertritt die Interessen von MieternSicheres Wohnen, bezahlbare Mieten, Schutz vor Kündigungen und Vermieterwillkür - das sind die gemeinsamen Interessen aller Mieter. Der Mieterverein Jena sorgt zusammen mit dem Deutschen Mieterbund dafür, dass die Rechte der Mieter nicht zu kurz kommen. Deshalb tritt der Mieterverein Jena für den Bau und Erhalt bezahlbarer Wohnungen ein, sorgt bei Mietspiegelverhandlungen dafür, dass die Mietpreise nicht zu hoch steigen und informiert Mieter über ihre Rechte und Pflichten.
So funktioniert unser Beratungssystem:Grundgedanke unserer Tätigkeit ist es, Streit zwischen den Vertragsparteien zu vermeiden, daher versuchen wir zunächst immer, eine gütliche Einigung mit dem Vermieter zu erreichen. Ist eine Einigung nicht möglich, ist eine Auseinandersetzung im Interesse unserer Mitglieder natürlich geboten. Dabei müssen die Belange unserer Mitglieder selbstverständlich berücksichtigt werden. Wir können und wollen kein Beratungssystem vorhalten, bei dem ein Mitglied seinen Fall bei uns abgibt, um möglichst nicht mehr viel damit zu tun zu haben, wie es üblicherweise in einer Rechtsanwaltskanzlei der Fall ist. Wir glauben aber, unseren Vereinsmitgliedern ein den unterschiedlichen Anforderungen entsprechendes Beratungsangebot anbieten zu können, es baut im Wesentlichen auf drei Stufen auf:
1. Stufe: Das RechtstelefonBei kleineren rechtlichen Fragen oder in dringenden Fällen können Sie als Vereinsmitglied unter unserer Telefonnummer 03641/442826 eine Kurzberatung erhalten, und zwar zu folgenden Zeiten: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 9.00 Uhr. Klären lassen sich dabei allerdings nur die wirklich kleineren Probleme, die sich ohne Einsicht in den Mietvertrag oder andere Mietunterlagen lösen lassen. In manchen Fällen wird Sie unsere Rechtsberaterin am Telefon in Ihrem eigenen Interesse zur Rechtsberatung in die Geschäftsstelle bitten. Zum Nachweis Ihrer Mitgliedschaft reicht am Rechtstelefon die Nennung Ihres Namens und Ihrer Mitgliedsnummer.
2. Stufe: Beratung mit festem BeratungsterminZur Beratung von größeren Mietproblemen können Sie mit unserer Geschäftsstelle einen festen Beratungstermin vereinbaren. Das kann aber dazu führen, dass Sie auf Ihre Beratung mitunter einige Tage warten müssen.
3. Stufe: Beratung ohne festen BeratungsterminUnsere Rechtsanwälte beraten grundsätzlich ohne vorherige Terminvereinbarung. Das kann gelegentlich zu Wartezeiten führen, hat aber den Vorteil, dass Sie mit Sicherheit schnell beraten werden. Diese Regelung ist vielen Mitgliedern angenehmer, als bei konkreten Problemen auf einen festen Beratungstermin warten zu müssen. Die Rechtsanwaltssprechstunde findet immer dienstags und donnerstags von 16.00 bis 18.00 Uhr statt.
Noch ein wichtiger Hinweis!Schriftliche Rechtsauskünfte können grundsätzlich nicht erteilt werden. Eine Inanspruchnahme unserer Beratungsangebote ist immer nur dann möglich, wenn Ihr Mitgliedskonto keine Beitragsrückstände aufweist. Bringen Sie unbedingt zu jeder Beratung Ihren Mitgliederausweis mit! Für Fragen und Überprüfungen von Betriebskostenabrechnungen lassen Sie sich immer einen festen Beratungstermin geben!
Mitglieder des Mietervereins haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung in allen wohnungs- und mietrechtlichen Fragen, z.B.:
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