Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Mietrechtsstreitigkeiten vor Gericht im Jahr 2020 gesunken. 193.992 Mal stritten sich die Mietvertragsparteien vor den Amts- und Landgerichten in Deutschland. Gegenüber dem Vorjahr ging die Zahl der Mietrechtsprozesse damit um rund 9 Prozent zurück. Das ist die niedrigste Prozesszahl seit der Wiedervereinigung. Die Zahl der Mietrechtsprozesse sinkt seit 1996 (351.511 Verfahren) kontinuierlich, insgesamt jetzt um fast 45 Prozent.
| 2020 | 2019 | 2018 |
Wohnraummietsachen, insgesamt | 193.992 | 213.518 | 225.235 |
Amtsgericht | 185.885 | 205.259 | 216.665 |
Landgericht/Berufungsinstanz | 8.107 | 8.259 | 8.570 |
Eine Differenzierung nach Streitgegenständen enthält die Statistik des Statistischen Bundesamtes nicht.
Streitgegenstand in Mietrechtsprozessen
Grundlage für die Statistik über Streitgegenstände in Mietrechtsprozessen sind Zahlen der DMB Rechtsschutz. Die Rechtsschutzversicherung des Deutschen Mieterbundes bietet neben allgemeinem Rechtsschutz vor allem Mietrechtsschutz an.
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| 2021 | 2020 | 2019 |
1. | Vertragsverletzungen | 28,6 % | 29,9 % | 31,2 % |
2. | Betriebskosten | 18,1 % | 17,4 % | 17,5 % |
3. | Mietkaution | 17,0 % | 16,9 % | 16,6 % |
4. | Mieterhöhung | 13,1 % | 16,2 % | 16,6 % |
5. | Eigenbedarf | 6,7 % | 7,6 % | 6,9 % |
6. | Fristlose Kündigung | 4,8 % | 5,7 % | 5,7 % |
7. | Ordentliche Kündigung | 1,9 % | 1,5 % | 2,3 % |
8. | Modernisierung | 0,8 % | 1,6 % | 1,5 % |
9. | Schönheitsreparaturen | 0,8 % | 0,6 % | 0,6 % |
10. | Ohne Zuordnung, keinem der o.g. Themen zuzuordnen, Sonstiges | 8,0 % | 2,6 % | 1,1 % |
Wie in den Vorjahren sind „Vertragsverletzungen“ der häufigste Grund für mietrechtliche Auseinandersetzungen. Hier geht es allgemein um Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis, angefangen bei Fragen der Tierhaltung, bis hin zu Problemen im Zusammenhang mit Wohnungsmängeln und Mietminderungen oder Verfahren zur Mietpreisbremse.
Der „Rechtsberatungs-Klassiker“ Betriebskosten (18,1 Prozent) ist der zweithäufigste Prozessgegenstand und im Vergleich zu 2020 leicht gestiegen.
Zwar machen Rechtsstreitigkeiten um das Thema Schönheitsreparaturen nur noch 0,8 Prozent der gerichtlichen Verfahren aus, allerdings beinhalten die Verfahren rund um das Thema Mietkaution (17,0 Prozent) in vielen Fällen auch die Frage, ob Mieter:innen Schönheitsreparaturen durchführen mussten oder nicht.
Eigenbedarfskündigungen waren auch im Jahr 2021 mit 6,7 Prozent wie im Vorjahr Streitgegenstand Nr. 5. Werden die Zahlen der DMB Rechtsschutz hochgerechnet auf die Zahl der Mietrechtsstreitigkeiten insgesamt, dann ging es im Jahr 2020 rund 15.000 Mal (14.743,39) vor Deutschlands Gerichten um den häufigsten Vermieterkündigungsgrund, den Eigenbedarf, und damit geringfügig mehr als 2019 (14.732,74).