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Aktuelles zum Mietrecht und Mietpolitik

 

|   Klimaschutz

Ministerien einigen sich bei Aufteilung des CO2-Preises

Viele offene Fragen bleiben

(dmb) Der Deutsche Mieterbund (DMB) kritisiert, dass die von der Bundesregierung beschlossene Aufteilung des CO2-Preises im Rahmen eines sogenannten Stufenmodells erst ab dem 1.1.2023 erfolgen soll. „Es zeugt von wenig Fingerspitzengefühl, dass die Mieterinnen und Mieter ausgerechnet in dem Jahr, in dem die Heizkosten explodieren, weiterhin den vollen CO2-Preis zahlen müssen. Es wäre die Aufgabe der Regierung gewesen, an dieser Stelle die Mieterinnen und Mieter spätestens ab Mitte des Jahres, - wie im Koalitionsvertrag beschrieben- zu entlasten, besser noch seit Beginn des Jahres 2022, da die Mieterinnen und Mieter schon zuvor den gesamten CO2-Preis allein tragen mussten. Stattdessen bürdet sie insbesondere denen, die in schlecht sanierten Gebäuden wohnen und wenig an ihrem Verbrauch ändern können, weiter Kosten auf. In diesen Gebäuden wohnen häufig ohnehin diejenigen, die wenig Geld zur Verfügung haben. Die Mieterinnen und Mieter dort allein zu lassen, ist nicht nachvollziehbar“, kommentiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, die gestrige Pressemitteilung des Bauministeriums.
 
Die Mehrkosten für einen Musterhaushalt in einer unsanierten Wohnung betragen allein 2022 durch die CO2-Abgabe 130 Euro (Gas) bzw. 190 Euro (Heizöl) und steigen bis 2025 auf 238 Euro (Gas) bzw. 350 Euro (Heizöl) jährlich. Mit der nun gefundenen Regelung läuft der klimapolitische Preismechanismus des CO2-Preises zumindest insoweit ins Leere, als der individuelle Energieverbrauch des Mieters keine Rolle mehr spielt, wenn der CO2-Preis für das gesamte Gebäude pauschal auf die vermietete Quadratmeterzahl umgelegt werden soll. „Die öffentlichkeitswirksamen Aufrufe zum Energiesparen und Abdrehen des Heizungsventils mögen angesichts des Krieges gegen die Ukraine und unserer Abhängigkeit von russischem Gas und Öl zwar sehr verständlich sein, erscheinen vor dem Hintergrund des vorgestellten Stufenmodells aber durchaus problematisch, da Mieterinnen und Mieter zukünftig weiterhin pauschal und unabhängig von jeglichem Verhalten am CO2-Preis beteiligt werden sollen“, kritisiertSiebenkotten.
 
Die Aufteilung der CO2-Kosten im Rahmen eines Stufenmodells muss der Logik folgen, dass gerade Vermieter in den energetisch schlechtesten Gebäuden durch den CO2-Preis zu Sanierungen angereizt werden sollen. Der Deutsche Mieterbund bemängelt, dass dies im Regelungskonzept von Bau-, Wirtschafts- und Justizministerium für ein Stufenmodell zur Aufteilung von CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern nicht vorgesehen ist. Vielmehr sollen sich Mieterinnen und Mieter selbst in Häusern mit alten Ölheizungen, die entsprechend viel CO2 ausstoßen, mit mindestens 10 Prozent an den Mehrkosten beteiligen.
 
Der Deutsche Mieterbund weist daraufhin, dass Mieterinnen und Mieter nach einer energetischen Sanierung ihrer Wohnung laut Stufenmodell zwar weniger CO2-Kosten zahlen sollen. Aber dabei darf nicht vergessen werden, dass sie nach bestehender Gesetzeslage die Modernisierung im Ergebnis alleine bezahlen. Denn Vermieterinnen und Vermieter können die Kosten, die ihnen für die energetische Sanierung entstehen, im Laufe der Jahre durch eine entsprechende Mieterhöhung komplett an ihre Mieterinnen und Mieter durchreichen. „Mieterinnen und Mieter zahlen also die energetische Sanierung ihrer Wohnung und einen erheblichen Teil der CO2-Kosten“, kritisiert Siebenkotten.