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Aktuelles zum Mietrecht und Mietpolitik

 

|   Wohnungspolitik

Anhörung im Bauausschuss zum gemeindlichen Vorkaufsrecht

Mieterbund unterstützt Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE

und fordert weitere Anpassungen

(dmb) „Die Wiederherstellung eines praxistauglichen und rechtssicheren Vorkaufsrechts in Gebieten mit starkem Verdrängungsdruck muss oberste Priorität haben und darf nicht aus Gründen der Klientelpolitik von vorneherein im Keim erstickt werden“ fordert die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes (DMB), Melanie Weber-Moritz im Rahmen der Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Wiederherstellung des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten der Fraktion DIE LINKE (Neues Vorkaufsrecht-Gesetz – VorkG, Drs. 20/679). „Das gemeindliche Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten ist ein zentrales Instrument, um die Verdrängung von Mieterinnen und Mietern in angespannten Wohnungsmärkten aufzuhalten und der Immobilienspekulation entgegenzuwirken“, so Weber-Moritz.
 
Insgesamt wurden z.B. in Berlin über das Vorkaufsrecht zwischen 2015 und Dezember 2021 durch Genossenschaften und landeseigene Unternehmen 2.674 Wohnungen für insgesamt knapp 530 Millionen Euro gekauft. Im Durchschnitt hat das Land Berlin also pro Wohnung rund 198.200 Euro gezahlt. „Dieser Preis macht deutlich: Das Instrument Vorkaufsrecht entspricht keinesfalls der von der kleinsten Regierungspartei vorgebrachten Kritik von der Steuerverschwendung. Dieses Argument greift nicht, weder vor dem Hintergrund der aktuellen Verkaufspreise für Bestandswohnungen noch der vergleichbaren Baukosten im Neubau“, erklärt Weber-Moritz.
 
Um Gemeinden die Ausübung des Vorkaufsrechts zukünftig effektiver zu ermöglichen, muss aus Sicht des Deutschen Mieterbundes der von der Gemeinde zu zahlende Kaufpreis stärker limitiert werden. Das Vorkaufsrecht berechtigt die Gemeinde zum Eintritt in einen geschlossenen Kaufvertrag und führt im Falle der Ausübung dazu, dass die Gemeinde den vertraglich vereinbarten Preis zahlen muss. Bisher zahlen Kommunen in der Regel den zwischen Verkäufer und Erstkäufer vereinbarten Kaufpreis. Insbesondere in angespannten Wohnungsmärkten mit hoher Nachfrage steigen die Kaufpreise aber rasant an, seit 2009 im bundesdeutschen Mittelwert um 146 Prozent für Eigentumswohnungen. In den großen Städten haben sich die Kaufpreise für Eigentumswohnungen seit 2008 gar verdreifacht, seit 2016 um mindestens 10 Prozent pro Jahr und mehr auf Quadratmeterpreise von durchschnittlich über 9.000 Euro in München und über 5.000 Euro in Berlin. In diesem Zusammenhang haben auch die Europäische Zentralbank und die Bundesbank auf überhitzte Immobilienmärkte hingewiesen. Die Immobilienpreise werden in vielen Städten als um mindestens 15 bis 40 Prozent zu hoch eingestuft. Dies zwingt Gemeinden, die bezahlbaren Wohnraum erhalten wollen, für Höchstkaufpreise öffentliche Gelder ausgeben zu müssen. „Der Gesetzgeber muss hier eingreifen und Kommunen schützen. Gemeinden müssen das Recht bekommen, das Grundstück bzw. die Immobilie nicht zum vereinbarten Wucherpreis, sondern zu einem spekulationsbereinigten Verkehrswert zu erwerben“, fordert Weber-Moritz.