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Aktuelles zum Mietrecht und Mietpolitik

 

|   Kündigungsschutz

Mieterinnen und Mieter mit steigenden Energiekosten nicht alleine lassen

Wohngeldreform auf den Weg bringen & Kündigungsschutz stärken

(dmb) Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt Bestrebungen, wonach eine umfassende Reform des Wohngelds in die Wege geleitet werden soll. „Angesichts immer weiter steigender Mieten und durch die Decke schießender Heiz- und Energiekosten, muss all denjenigen geholfen werden, die das nicht allein stemmen können. Deutlich mehr Menschen als bisher müssen einen Anspruch auf Wohngeld erhalten und diesen auch geltend machen“ kommentiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, die heutigen Presseberichte zur Wohngeldreform. „Zudem darf der Staat eine ausreichende Objektförderung nicht vernachlässigen. Das Wohngeld darf nicht als Argument dafür missbraucht werden, diese zu verringern oder nicht zu erhöhen.“
 
Dass bisher nur 640.000 Haushalte Wohngeld in Anspruch nehmen, liegt vor allem an den systemischen Problemen des Zuschusses, wodurch der Reformbedarf dieser 1,4 Mrd. teuren Subjektförderung weiter überfällig ist. Neben der verzerrten Berechnung der Realmieten der Wohngeldempfängerinnen und -empfänger durch die sogenannten Mietstufen, werden die Heiz- und Stromkosten nur pauschal und nicht nach Energieträger oder Verbrauch berücksichtigt. Zudem braucht es endlich die schon länger diskutierte Klimakomponente, die Mieterinnen und Mieter nach einer energetischen Modernisierung bei der Bewältigung ihrer zusätzlichen Kostenlast unterstützt. „Der Deutsche Mieterbund ist bereit, an solchen Lösungen konstruktiv mitzuarbeiten. Entscheidend dabei ist, dass das Wohngeld zukünftig die realen Mieten und Energiekosten abbildet“, so Siebenkotten.
 
Der DMB zeigt sich zudem besorgt über die anhaltenden Energiekostensteigerungen und die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung für die kommende Heizperiode. „Mieterinnen und Mieter brauchen jetzt Rechtssicherheit und zielführende Entlastungsmaßnahmen für die bevorstehende Nebenkostenabrechnung anstatt staatlich angeordneter Temperarturabsenkungen“, kommentiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, die heutigen Presseberichte zur Absenkung der gesetzlichen Mindesttemperatur.
 
Die Gas- und Ölpreise sind auf einem Rekordniveau - viele Energieversorger haben ihre Preise in der ersten Jahreshälfte 2022 deutlich erhöht. Der durchschnittliche Gaspreis für Haushalte in Mehrfamilienhäusern hat sich bis April 2022 im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt, von 6,47 Cent/kWh auf durchschnittlich 13,26 Cent/kWh. Das bedeutet, dass die Heizkosten der Mieterinnen und Mieter sich bei gleichem Gasverbrauch ungefähr verdoppeln werden. Und zwar von rund 71 Euro im Monat auf 147 Euro bzw. von 852 Euro im Jahr auf 1764 Euro bei einem Verbrauch von rund 13.300 kWh/Jahr. Vermieterinnen und Vermieter reichen die Kosten für Heizung und Warmwasser im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung zu 100 Prozent an ihre Mieterinnen und Mieter durch. Diesen droht daher insbesondere im Jahr 2023, also in dem Jahr, in dem sie die Abrechnung für 2022 bekommen werden, eine hohe Nachzahlung. Viele Mieterinnen und Mieter stehen aber bereits in diesem Jahr vor deutlichen Kostensteigerungen – im Rahmen erhöhter Vorauszahlungen und angepasster Abschlagszahlungen. Einige Wohnungsunternehmen gehen dabei jetzt schon von Nachzahlungen in Höhe von bis zu zwei Monatskaltmieten aus „Der Gesetzgeber muss jetzt sicherstellen, dass Mieterinnen und Mietern nicht gekündigt werden kann, wenn sie ihre hohe Nachzahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Nebenkostenrechnung zahlen können“, so Siebenkotten.